Ich bin ein Mensch, der gerne für einen Dienst bezahlt, wenn dieser gute Leistung bringt. Und ich glaube fest daran, dass es einige Menschen wie mich gibt und dass die Content-Industrie viel Geld mit mir und diesen anderen machen könnte, wenn sie es uns nicht vermiesen würden.
Die Geschichte, die ich erzählen will, hat sich vor ein paar Monaten abgespielt und ist für mich immernoch einer der absurdesten Auswüchse, die lobbyhörige Gesetzgebung in der letzten Zeit vorgebracht hat:
Für die Uni wollte ich ein Buch kaufen: 50€ für die Softcover-Variante, 45€ für das eBook, welches laut Shop im PDF-Format angeboten werden sollte. Man mag mich für naiv halten, aber in Uni-Bibliotheken gibt es derzeit tatsächlich viele Bücher als (richtige) PDF, weil es ordentliche Verwertungsverträge der Unis mit vielen Verlagen gibt. Und das Buch so immer dabeihaben zu können (es handelte sich um ein Nachschlagewerk), war auch ein Argument. Ein anderes Format hätte ich wegen Bedenken nicht in Betracht gezogen, aber hey, was kann bei einem PDF schon schiefgehen? So einiges, wie es sich herausstellt.
Nach der Bezahlung folgte der Download, der ungemein schnell war und eine Daten mit der Endung .acsm . Etwas verwundert gab ich diesen Namen bei Google ein und siehe da, man braucht Adobe Digital Editions. Wohl ein DRM-Verwaltungsprogramm, so meine Ansicht. Ich hoffte, vielleicht so an das versprochene PDF zu kommen. Nach der Installation öffnete ich die Datei und wurde gefragt, ob ich eine Adobe ID hätte oder eine haben wollte. Hier passierte der boshafte Fehler: In meiner grenzenlosen Naivität schlug ich nicht direkt nach, was dies für folgen hatte, sondern dachte mir: Ich will ja nur mein eBook lesen, wozu brauch ich eine ID, die mich bei Adobe identifiziert. Also widersprach ich der Adobe ID. Das Buch wurde anstandslos heruntergeladen und in Adobe Digital Editions geöffnet. Dieses Programm stellte sich als noch nichtmal halb so komfortabel wie Adobe Acrobat heraus: Es ruckelt, stellt nicht schön dar und bietet keine Druckfunktion. Aber gut, wenn ich dafür das Buch wenigstens lesen kann…
Der nächste Schritt war dann, Adobe Digital Editions auf meinem Dienstlaptop zu installieren, um auch dort auf das Buch zugreifen zu können. Komischerweise wurde mir vor der Download mitgeteilt, dass meine Lizenz abgelaufen ist. Eine kurze Recherche ergab: Wenn man sich keine Adobe ID macht, kann man eBooks (die als PDF angekündigt werden) nur auf EINEM Rechner betrachten: Auf dem Rechner, auf dem man die Datei als erstes herunterlädt. Für mich eine unsinnige Lösung, die das eBook deutlich hinter einem normalen Buch anstehen lässt. Zumal ich ein normales Buch für Notizen über den Kopierer halten kann und das eBook nichtmal auszugsweise drucken. (Reinschreiben geht ja auch nicht.)
Etwas gegängelt aber immernoch guter Dinge erschuf ich nun eine Adobe ID in der festen Überzeugung, dass ich diese halt auf meinem Laptop aufrufen müsse, um die Leserechte für andere Computer unter dieser ID herstellen zu können. Nachdem ich mich unter dieser ID angemeldet hatte, vermisste ich plötzlich mein Buch. Dieses wurde aufgrund der Rechteveränderung gelöscht! Ja, genau: das „Buch“, für das ich vor noch nichtmal 30 Minuten 45€ ausgegeben hatte, war weg und ich war auf keine Weise in der Lage, es wieder herzustellen.
Fassen wir also nochmal zusammen:
- Das eBook wurde als PDF angekündigt, war aber ein krudes PDF-ähnliches Format.
- Die Funktionalität war deutlich hinter der eines PDF-Dokuments und besonders hinter der eines Buchs zurück.
- Das Leseprogramm ist primitiv und langsam.
- Ein simpler Interpretationsfehler bei der „Installation“ des Buches beschränkt die Nutzung auf einen Rechner.
- Ein Korrekturversuch zerstört das Buch unwiderbringlich!
Mit dieser Auflistung im Gepäck, kontaktierte ich den Kundenservice dieser großen nicht-nur-online Buchhandlung. Selbstverständlich wurde keins dieser Argumente angenommen. Man verwies mich auf die „Hilfe“ der Seite, die dann tatsächlich in einer Tiefe von vier Klicks eine Beschreibung über das korrekte Handling von eBooks im PDF-Format beinhaltete. Und außerdem natürlich auch darauf, dass eBooks wegen „§ 312d Absatz 4 BGB als „Ware“ gelten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind“. Mit anderen Worten – das versprochene PDF wurde nie geliefert und zurückgeben kann ich auch nichts. Das Geld ist weg, ich habe NULL Gegenleistung dafür erhalten und das ganze war komplett konform mit der deutschen Gesetzgebung.
Dies ist ein Beispiel, wie die Lobbyarbeit von VG Wort, GEMA und wemsonstnoch verschiedenen Organisationen und Unternehmen in Deutschland über Jahre hinweg durch unwissende und abnickende Politiker eine Gesetzeslage geschaffen hat, die ein grenzenlos verbraucherunfreundliches Klima erzeugt. Man will für einen Dienst bezahlen und endet nachher ohne Geld und ohne Dienst. Dabei wäre es so einfach:
Ist es zuviel verlangt, in ein dediziertes eBook-Leseprogramm auch nur eine halbwegs brauchbare DRM-Managementlösung einzubauen? iTunes macht es vor: Man kann mit wenigen Klicks einfach alle Computer, die mit dem Programm verbunden sind, trennen und eine komplett neue Rechteaufteilung starten. Die Ausgangslage ist ziemlich identisch: Warum gibt es soetwas nicht für eBooks? Mir drängt sich nur eine Antwort auf: Weil es Arbeit wäre! Aber im Sinne von Innovation und Fortschritt müssen wir langsam aufhören, uns die ängstlichen Visionen von den wenigen Großverdienern aufzwingen zu lassen, sondern diese zwingen, sich der Zukunft zu stellen!
Änderung am 17.04.2012: Nachdem sich mittlerweile drei Personen an meiner Erwähnung der VG-Wort in einer Aufzählung auf dieser Seite gestört haben und mir in diesem Zusammenhang eine „wahrheitswidrige Tatsachenbehauptung“ unterstellt wurde, habe ich die Formulierung verallgemeinert und möchte natürlich hinzufügen, dass mir zu keinem Zeitpunkt Beweise vorlagen, dass die VG Wort jemals einen für die Konsumenten negativen Einfluss auf Gesetze genommen hat oder dies in Zukunft tun wird.